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Reparaturbestätigung

Wir erstellen Reparaturbestätigungen für Ihre Versicherung

Gehen wir davon aus, ein An­spruchsteller rechnet nach einem Unfall den Scha­den mit der Versicherung auf Gutachtenbasis fiktiv ab. Er lässt sein Fahr­zeug sach- und fachgerecht reparieren, oder repariert sein Fahrzeug selbst sach- und fachgerecht (Beruf: z.B. Kfz-Mechaniker oder Karosseriebauer). Nach erfolgter Reparatur ist es sehr wichtig vom begleitenden Sach­verständi­gen eine Reparaturbestätigung mit Lichtbildern erstellen zu lassen. Diese bescheinigt dem Anspruchsteller, dass der Schaden sach- und fachgerecht repariert wurde.
Sollte es an diesem Fahrzeug an der gleichen Stelle erneut zu einem Unfall­schaden kommen, ist der Anspruchsteller in der Beweislast die sach- und fachgerechte Reparatur der vorherigen Beschädigung nachzuweisen. Kann er die sach- und fachgerechte Reparatur nicht beweisen, kann die Ver­siche­rung die Begleichung des neuen Schaden ablehnen.
Die Begutachtung Ihres Fahrzeuges führen wir auch gerne bei Ihnen vor Ort durch. Unserer fundierte Prüfpunkteliste beinhaltet neben einem Probelauf des Antriebaggregats viele wichtige Sichtprüfungen und gibt Ihnen mittels eines umfassenden Bildberichtes Aufschluss über den Zustand des Fahrzeugs und dessen eventuelle Mängel.
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