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Kostenvoranschlag

Bei einem Bagatellschaden (bis ca. 750,00 € sogenannte Begatellschadensgrenze) erstellen wir zur Beweissicherung für die Bersicherung kostengünstig einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Fotos. Diese Kurzgutachten, auch Kostenvoranschlag genannt werden von den Versicherungen in der Regel anerkannt. Jedoch hat dieses Kurzgutachten vor Gericht keinerlei Beweissicherungsfunktion.

Wann wird ein Kostenvoranschlag benötigt?

Laut Gesetzgeber obliegt der Geschädigte der Schadenminderungspflicht. Das heißt ein vollwertiges Gutachten darf erst ab einer Schadenshöhe von ca 750,00 € in Auftrag gegeben werden. In diesem Fall erstellen wir kostengünstig ein Kurzgutachten.
Im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt (die Kosten für einen Kostenvoranschlag belaufen sich in vielen Werkstätten auf ca. 10 bis 15% der Schadenshöhe) hat ein Kurzgutachten eine höhere Aussagekraft, da es Bezug zum Schadenereignis in Form einer detaillierten Schadens­beschrei­bung nimmt und dieses durch Beweissicherungsfotos dokumentiert wird. Es beinhaltet zusätzlich eine notwendige und ausführliche Reparaturkosten-Kalkulation und wichtige Fahrzeugdaten. Die Kosten für ein Kurzgutachten werden, im Falle eines Haftpflichtschadens, von der gegnerischen Versicherung getragen.
Wir dokumentieren den kompletten Schadensumfang um im Streitfall aus den vorhandenen Daten ein vor Gericht beweissicherndes Schadengutachten angefertigt werden.
Falls Sie sich nach einem Unfall nicht sicher sind, ob ein Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug vorliegt, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und nehmen Sie unsere Dienste in Anspruch. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug und stellen den kompletten Schadenumfang für Sie fest.
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